Marktgemeinde Leopoldschlag
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15.12.2022
Verordnungdes Gemeinderates der Marktgemeinde Leopoldschlag vom 15.12.2022,mit der der Erhaltungsbeitrag erhöht wird.
Aufgrund des § 28 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr. 114/1993, i.d.g.F. wird verordnet:§ 1Gegenstand der Abgabe, Abgabenhöhe
(1) Der Erhaltungsbeitrag gemäß § 28 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 für Grundstücke oder Grundstücksteile, die im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Bauland gewidmet, jedoch nicht bebaut sind, wird für das gesamte Gemeindegebiet nach Maßgabe des Abs. 2 erhöht.
(2) Der Erhaltungsbeitrag beträgt für die Aufschließung durch eine Abwasserentsorgungsanlage 0,48 Euro pro Quadratmeter.§ 2Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 01.01.2023 Kraft.