Im Frühjahr 2024wird vom Sanitätsdienst der Bezirkshauptmannschaft Freistadt wieder eine Impfung gegen die durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung (FSME) angeboten.
Die Impfung:
- Die Impfung ist ab dem 1. Lebensjahr möglich.
- Bei Ungeimpften ist eine Grundimmunisierung notwendig, die aus 3 Teilimpfungen besteht (2 Teilimpfungen im Abstand von ca. 1-3 Monaten, die dritte innerhalb von 5-6 Monaten nach der 2. Teilimpfung).
- Auffrischungsimpfungen sind alle 5 Jahre erforderlich, ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre
- Ausnahme: nach Abschluss der Grundimmunisierung wird erstmals nach 3 Jahren aufgefrischt.
Die Impfkosten:
Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr € 15,00
Jugendliche im 16. Lebensjahr € 17,00
Personen ab dem 16. Lebensjahr € 17,00
Die Impfkosten sind bei der Impfung in bar zu entrichten.
Personen, die gesetzlich krankenversichert sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallsver-sicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherungsanstalt der Bauern) ersetzt werden, erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss (z.B. von der OÖ Gebietskrankenkasse € 4,80 pro Impfung).
FSME-Impfkosten-Sonderregelung für Minderjährige
Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung:
Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das 3. und alle weiteren unversorgten Kinder dann vom Amt der Oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das 1. und 2. Kind geimpft wurde.
Hinweis: Für diese Kinder ist jedoch bei der Impfung der Kostenersatz von € 4,80 bar zu bezahlen. Dieser Betrag wird aber gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger rückerstattet.
Die geplanten Impftermine sind:
in Freistadt (BH) am 06.03.2024, am 03.04.2024 und am 15.05.2024; jeweils von 14:00 – 18:00
Es werden keine Termine vergeben.